Rechtlicher Rahmen

Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in einem anderen Land der EU fest angestellt und erhält über den Arbeitgeber in der Heimat Krankenversicherung und Sozialversicherungen, wird aber nach dem Entsendegesetz für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland zur Arbeit entsendet. Dieses Modell entspricht allen gesetzlichen Vorgaben und ist so dank des geeinten Europas innerhalb der Europäischen Union legal und gewünscht. Entgegen mancher Vermutungen – auch aufgrund der häufig verwendeten Bezeichnung „24h-Betreuung“ ist es Betreuungskräften kraft Gesetzes nicht gestattet regelmäßig mehr als 40 Stunden in der Woche zu arbeiten. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die Arbeitszeiten der Betreuungskraft so zu vereinbaren, dass die zu betreuende Person immer, wenn Hilfe benötigt wird, Unterstützung erhält. Selbstverständlich sind hier alle Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu beachten und die Betreuungskraft hat ausreichend Freizeit zur eigenen Verfügung. Eine genaue Absprache erfolgt in der Regel zu Beginn eines Betreuungseinsatzes zwischen der entsendenden Agentur der Betreuungskraft und der zu betreuenden Person, bzw. den jeweiligen Angehörigen.

Foto: De Visu – Fotolia.com

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